Beschluss (EU) 2016/253 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
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Article 1
1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 1506 Mio. EUR und in Rubrik 4 (Globales Europa) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 24 Mio. EUR einzustellen. Mit diesen Beträgen werden Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise finanziert.
2 Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt aufgeteilt: a) 2016: 734,2 Mio. EUR; b) 2017: 654,2 Mio. EUR; c) 2018: 83,0 Mio. EUR; d) 2019: 58,6 Mio. EUR. Die einzelnen Beträge für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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