Durchführungsbeschluss (EU) 2016/254 des Rates vom 12. Februar 2016 über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von Fahrzeugregisterdaten mit Lettland
Text
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Article 1
Für die Zwecke des automatisierten Abrufs von Fahrzeugregisterdaten ist Lettland berechtigt, personenbezogene Daten nach Artikel 12 des Beschlusses 2008/615/JI ab dem 24. Februar 2016 zu empfangen und zu übermitteln.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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