Beschluss (EU) 2016/289 der Kommission vom 8. Juni 2015 über die staatliche Beihilfe SA.37792 (2014/C) (ex 2013/N), die Slowenien zugunsten der Cimos-Gruppe gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3770) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 96,9 Mio. EUR, die Slowenien zugunsten der Cimos-Gruppe gewähren will, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Durchführung der Beihilfe in Höhe von 96,9 Mio. EUR wird daher vorbehaltlich der in Artikel 2 festgelegten Bedingung genehmigt.
Article 2
Slowenien übermittelt regelmäßige Berichte über die Durchführung des am 3. Oktober 2014 vorgelegten Umstrukturierungsplans. Der erste Bericht wird der Kommission spätestens sechs Monate nach dem Datum dieses Beschlusses vorgelegt. Die folgenden Berichte werden der Kommission bis Ende 2017 mindestens einmal jährlich übermittelt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Slowenien gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions