Durchführungsbeschluss (EU) 2016/339 der Kommission vom 8. März 2016 zur Harmonisierung des Frequenzbands 2010-2025 MHz für tragbare oder mobile drahtlose Videoverbindungen und kabellose Kameras, die für die Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (PMSE) eingesetzt werden (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1197) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Dieser Beschluss bezweckt die Harmonisierung der technischen Bedingungen für die Bereitstellung und effiziente Nutzung des Frequenzbands 2010-2025 MHz für Video-PMSE auf nicht-exklusiver Grundlage.
Article 2
Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet „Video-PMSE“ drahtlose Videoverbindungen, die tragbar oder mobil sein können, und kabellose Kameras, die für die Programmproduktion und Sonderveranstaltungen verwendet werden.
Article 3
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass das Frequenzband 2010-2025 MHz entsprechend den Parametern im Anhang so bald wie möglich, spätestens aber sechs Monate nach der Mitteilung dieses Beschlusses nicht-exklusiv für Video-PMSE zugewiesen und bereitgestellt wird. Werden funktechnische Störungen bei anderen Arten von Frequenznutzern oder Diensten festgestellt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses zur Nutzung des Frequenzbandes 2010-2025 MHz berechtigt sind, können die Mitgliedstaaten die Nutzung von Video-PMSE im entsprechenden Abschnitt des Frequenzbandes in definierten geografischen Gebieten gemäß den Bestimmungen des Anhangs einschränken.
Article 4
Die Mitgliedstaaten beobachten die Nutzung des Frequenzbands 2010-2025 MHz und teilen der Kommission ihre diesbezüglichen Erkenntnisse sowie Informationen über die Änderung oder Rücknahme von Nutzungsrechten mit, um erforderlichenfalls eine rechtzeitige Überprüfung dieses Beschlusses zu ermöglichen.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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