Beschluss (EU) 2016/350 des Rates vom 25. Februar 2016 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen
Text
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Article 1
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut der Vereinbarung ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 13 Absatz 1 der Vereinbarung im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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