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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/351 des Rates vom 4. März 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag Jordaniens auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung betreffend den Übergangszeitraum für die Abschaffung des jordanischen Ausfuhrsubventionsprogramms

CELEX
32016D0351
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-03-04
In force since
2016-03-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt ist, dass der Antrag Jordaniens auf eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung des Übergangszeitraums für die Abschaffung des jordanischen Ausfuhrsubventionsprogramms bis zum 31. Dezember 2018 entsprechend dem Wortlaut des Antrags befürwortet wird. Dieser Standpunkt wird von der Kommission vertreten.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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