Beschluss (EU) 2016/374 des Rates vom 14. März 2016 zur Änderung des Beschlusses Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Einbeziehung der Referenzwerte für die Waldbewirtschaftung, der Mindestwerte für die Definition von Wald und des Basisjahres für die Emissionen für die Republik Kroatien
Text
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Article 1
Der Beschluss Nr. 529/2013/EU wird wie folgt geändert: 1. In Anhang II wird nach dem Eintrag für Bulgarien folgender Eintrag eingefügt: „Kroatien– 6289“. 2. In Anhang V wird nach dem Eintrag für Bulgarien für Fläche (ha), Beschirmung (in %) und Baumhöhe (in m) folgender Eintrag eingefügt: „Kroatien0,1102“. 3. In Anhang VI wird nach dem Eintrag für Bulgarien folgender Eintrag eingefügt: „Kroatien1990“.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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