Durchführungsbeschluss (EU) 2016/422 der Kommission vom 18. März 2016 bezüglich der Konformität der Gebührensätze für die einzelnen Gebührenzonen für das Jahr 2015 mit Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 391/2013 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1595) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang zu diesem Beschluss festgelegten Gebührensätze für die Streckengebührenzonen für das Jahr 2015 entsprechen den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik, die Republik Österreich und die Slowakische Republik gerichtet.
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