Beschluss (GASP) 2016/563 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 15. März 2016 über die Annahme des Beitrags der Türkei zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2016)
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Article 1 Beiträge von Drittstaaten
1 Der Beitrag der Türkei zur EUAM Ukraine wird angenommen und als erheblich betrachtet.
2 Die Türkei wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 3. November 2015.
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