Durchführungsbeschluss (EU) 2016/599 der Kommission vom 15. April 2016 betreffend die Kohärenz bestimmter in den überarbeiteten nationalen Plänen oder den Plänen für funktionale Luftraumblöcke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegter Ziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den zweiten Bezugszeitraum (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2140) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die in den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten überarbeiteten Leistungsplänen enthaltenen Ziele, die im Anhang aufgeführt sind, sind mit den im Durchführungsbeschluss 2014/132/EU festgelegten unionsweit geltenden Leistungszielen für den zweiten Bezugszeitraum vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Spanien, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, Ungarn, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik gerichtet.
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