Durchführungsbeschluss (EU) 2016/600 der Kommission vom 15. April 2016 zur Änderung der Entscheidung 2007/453/EG hinsichtlich des BSE-Status Rumäniens (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2186) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der Anhang der Entscheidung 2007/453/EG wird wie folgt geändert: (1) In Teil „A. Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko“ wird zwischen dem Eintrag „Portugal“ und dem Eintrag „Slowenien“ der Eintrag „Rumänien“ eingefügt; (2) in Teil „B. Länder oder Gebiete mit kontrolliertem BSE-Risiko“ wird der Eintrag „Rumänien“ gestrichen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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