Beschluss (EU) 2016/769 des Rates vom 21. April 2016 zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Text
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Article 1
Die Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Protokoll“) werden im Namen der Europäischen Union genehmigt. Die Wortlaute der Änderungen des Protokolls in der Fassung von Artikel 1 des Beschlusses 2009/1 und von Artikel 1 des Beschlusses 2009/2 des Exekutivorgans des Übereinkommens sind diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union und soweit Angelegenheiten betroffen sind, die in die Zuständigkeit der Union fallen, die Annahmeurkunde nach Artikel 14 Absatz 3 des Protokolls zu hinterlegen .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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