Durchführungsbeschluss (EU) 2016/787 der Kommission vom 18. Mai 2016 mit einer Prioritätenliste von Zusatzstoffen, die in Zigaretten und in Tabak zum Selbstdrehen enthalten sind und erweiterten Meldepflichten unterliegen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2923) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Gegenstand
Die in Artikel 6 der Richtlinie 2014/40/EU erwähnte Liste der Zusatzstoffe befindet sich im Anhang dieses Beschlusses.
Article 2 Geltungsbeginn
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2017.
Article 3 Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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