Beschluss (EU) 2016/815 des Rates vom 17. Mai 2016 betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen
Text
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Article 1
Das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996, das Protokoll vom 29. November 1996 und das Zweite Protokoll vom 19. Juni 1997 treten für Kroatien am ersten Tag des ersten Monats nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft.
Article 2
Die kroatischen Sprachfassungen des Übereinkommens , des Protokolls vom 27. September 1996 , des Protokolls vom 29. November 1996 und des Zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 sind gleicher Weise verbindlich wie die übrigen Sprachfassungen des Übereinkommens und der Protokolle.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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