Beschluss (EU) 2016/833 des Rates vom 17. Mai 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 54. Sitzung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter, der durch die Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) eingerichtet wurde, hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkts
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 54. Sitzung des RID-Fachausschusses im Rahmen des COTIF-Übereinkommens zu vertreten ist, entspricht dem Standpunkt im Anhang dieses Beschlusses.
2 Geringfügige Änderungen der im Anhang dieses Beschlusses genannten Dokumente können ohne weiteren Beschluss des Rates von den Vertretern der Union im RID-Fachausschuss vereinbart werden.
Article 2
Die Beschlüsse des RID-Fachausschusses werden nach ihrer Annahme unter Angabe des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions