Durchführungsbeschluss (EU) 2016/851 der Kommission vom 26. Mai 2016 zur Änderung des Anhangs der Entscheidung 2009/719/EG hinsichtlich der Ermächtigung Kroatiens, sein jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 3097) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Im Anhang der Entscheidung 2009/719/EG wird der Eintrag „— Kroatien“ nach dem Eintrag „— Frankreich“ und vor dem Eintrag „— Italien“ eingefügt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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