Beschluss (GASP) 2016/947 des Rates vom 14. Juni 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.) (EULEX KOSOVO)
Text
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Article 1
„(4 Die EULEX KOSOVO trägt die Verantwortung für die finanzielle Ausführung des Missionshaushalts mit Ausnahme des in Absatz 1 Unterabsatz 10 genannten Betrags für die Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren. Zu diesem Zweck unterzeichnet die EULEX KOSOVO eine Vereinbarung mit der Kommission.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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