Beschluss (EU) 2016/971 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss eines Übereinkommens in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA) im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Erklärung über die Ausweitung des ITA und die gemäß Absatz 5 der ersten Erklärung eingereichten Zeitpläne werden im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut der Erklärung über die Ausweitung des ITA und ihrer Anlagen ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die Kommission wird ermächtigt, bei der WTO die notwendigen Änderungen am Zeitplan der Union im Anhang zum GATT 1994 entsprechend der Aufstellung im Unionszeitplan CLXXIII (G/MA/TAR/RS/357/corr.1) einzureichen.
Article 3
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die in Absatz 9 der Erklärung über die Ausweitung des ITA vorgesehene Annahmeurkunde im Namen der Union zu hinterlegen.
Article 4
Die Erklärung über die Ausweitung des Abkommens ist nicht so auszulegen, als begründe sie Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder eines Mitgliedstaats unmittelbar geltend gemacht werden können.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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