Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1072 der Kommission vom 29. Juni 2016 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der Volksrepublik China
Text
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren in die Union von Schaumkeramikfiltern mit einer Durchschnittsporosität von bis zu 60 PPI (Poren pro Inch) und mit einer Unempfindlichkeit gegen den schnellen Temperaturanstieg beim Durchfluss des geschmolzenen Metalls von Umgebungstemperatur auf mindestens 1300 °C (Thermoschockbeständigkeit), aus Keramikmaterial, ausgenommen kieselsäurehaltige fossile Mehle oder ähnliche kieselsäurehaltige Erden oder mit einem Zirkongehalt (Zirconiumdioxid, ZrO2) von mehr als 50 GHT, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex69031000, ex69032010, ex69032090, ex69039010, ex69039090 und ex69091900 eingereiht werden, wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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