Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1073 der Kommission vom 1. Juli 2016 über die Gleichwertigkeit anerkannter Kontraktmärkte in den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die im Anhang aufgeführten Handelsplätze, die von der „Commodity Futures Trading Commission“ als Kontraktmärkte anerkannt wurden, als geregelten Märkten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 14 der Richtlinie 2004/39/EG gleichwertig anerkannt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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