Beschluss (GASP) 2016/1173 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von nichtletalem militärischem Gerät, das ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt ist, oder die Bereitstellung von mit nichtletalem militärischem Gerät zusammenhängender technischer Hilfe und Ausbildung, die dem gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschuss (im Folgenden ‚Sanktionsausschuss‘) im Voraus angekündigt wurden;“; b) folgender Buchstabe wird angefügt: „e) sonstige Verkäufe und/oder Lieferungen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial oder die Bereitstellung von Hilfe oder Personal, soweit diese vom Sanktionsausschuss im Voraus genehmigt wurden.“ 2. Artikel 3 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) Beteiligung an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo, die Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen oder gegen das humanitäre Völkerrecht, soweit anwendbar, verstoßen, einschließlich Handlungen, die sich gegen Zivilpersonen richten, darunter Tötung und Verstümmelung, Vergewaltigung und sonstige Formen sexueller Gewalt, Entführung, Vertreibung und Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser;“; b) Buchstabe g erhält folgende Fassung: „g) Unterstützung von Personen oder Einrichtungen, einschließlich bewaffneter Gruppen oder krimineller Netzwerke, die durch die unerlaubte Ausbeutung von natürlichen Ressourcen, namentlich Gold oder wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie aus diesen gewonnenen Produkten, oder den unerlaubten Handel damit an destabilisierenden Aktivitäten in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt sind;“.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions