Beschluss (EU) 2016/1202 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Regelung zur Gewährung einer Präferenzbehandlung gegenüber dem früheren Treuhandgebiet Pazifische Inseln
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt ist, dass der Antrag der Vereinigten Staaten, bis zum 31. Dezember 2026 von den Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 gemäß dem Wortlaut des Antrags der Vereinigten Staaten auf Ausnahmegenehmigung entbunden zu werden, unterstützt wird. Dieser Standpunkt wird von der Kommission vertreten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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