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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/1231 des Rates vom 18. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss über den Antrag Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Übereinkommen zu vertreten ist

CELEX
32016D1231
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-07-18
In force since
2016-07-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingerichteten Gemischten Ausschuss hinsichtlich des Antrags Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Die Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss können geringfügigen technischen Änderungen des im Entwurf beigefügten Beschlusses zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Georgien wird eingeladen, dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beizutreten.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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