Beschluss (EU) 2016/1337 des Rates vom 2. August 2016 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika
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Article 1
1 Aus den freigegebenen Projektmitteln des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird ein Betrag in Höhe von höchstens 491387500 EUR für die Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika im Zeitraum 2016-2018 zugewiesen. Bis zu 16387500 EUR des Betrages gemäß Absatz 1 werden für Unterstützungsausgaben der Kommission zugewiesen.
2 Die Mittel gemäß Absatz 1 werden gemäß den Bestimmungen und Verfahren des 11. EEF verwendet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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