Beschluss (GASP) 2016/1341 des Rates vom 4. August 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Text
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Article 1
„(1 Die Mitgliedstaaten verbieten Schiffen, deren Eigner oder Betreiber die DVRK ist oder deren Besatzung sie stellt oder die die Flagge der DVRK führen, das Einlaufen in ihre Häfen.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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