Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1359 der Kommission vom 8. August 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2012/270/EU über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Epitrix cucumeris (Harris), Epitrix similaris (Gentner), Epitrix subcrinita (Lec.) und Epitrix tuberis (Gentner) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 5038)
Text
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Article 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses 2012/270/EU
Der Durchführungsbeschluss 2012/270/EU wird wie folgt geändert: 1. Im Titel werden die Worte „Epitrix similaris (Gentner)“ durch die Worte „Epitrix papa sp. n.“ ersetzt. 2. In Artikel 1 werden die Worte „Epitrix similaris (Gentner)“ durch die Worte „Epitrix papa sp. n.“ ersetzt. 3. Anhang II Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) einer Pufferzone mit einer Breite von mindestens 500 m über die Grenze der Befallszone hinaus; liegt ein Feld teilweise innerhalb dieses Bereichs, so gehört das ganze Feld zur Pufferzone.“
Article 2 Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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