Beschluss (EU) 2016/1392 des Rates vom 12. Juli 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates gleichwertig sind
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates gleichwertig sind, wird vorbehaltlich des Abschlusses des Änderungsprotokolls genehmigt. Der Wortlaut des Änderungsprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Änderungsprotokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das Änderungsprotokoll ab dem 1. Januar 2017 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. Der Präsident des Rates notifiziert dem Fürstentum Monaco im Namen der Union seine Absicht, das Änderungsprotokoll unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit ab dem 1. Januar 2017 vorläufig anzuwenden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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