Beschluss (EU) 2016/1780 des Rates vom 29. September 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Staatsbürger Georgiens, der im Namen der Europäischen Union in dem mit Artikel 12 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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