Beschluss (GASP) 2016/1783 des Rates vom 4. August 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Afghanistan über die Verlängerung des Abkommens über die Rechtsstellung der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Afghanistan über die Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Afghanistan über die Rechtsstellung der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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