Beschluss (EU) 2016/1856 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1651834 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen für Griechenland bereitgestellt werden kann. Der Betrag der Inanspruchnahme nach Absatz 1 wird aus Mitteln finanziert, die im Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2016 für Vorauszahlungen eingestellt wurden. Der für Vorauszahlungen bereitstehende Betrag wird entsprechend gekürzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 11. Oktober 2016.
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