Beschluss (EU) 2016/1858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrag Schwedens — EGF/2016/002 SE/Ericsson
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, um den Betrag von 3957918 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitzustellen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 11. Oktober 2016.
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