Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1910 der Kommission vom 28. Oktober 2016 über die Gleichwertigkeit der Berichtspflichten bestimmter Drittländer im Hinblick auf Zahlungen an staatliche Stellen mit den Anforderungen des Kapitels 10 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 47 der Richtlinie 2013/34/EU und des Artikels 6 der Richtlinie 2004/109/EG sind die Berichtspflichten der im Anhang aufgelisteten Drittländer für Unternehmen und Emittenten der mineralgewinnenden Industrie gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU als gleichwertig mit den Anforderungen des Kapitels 10 der Richtlinie 2013/34/EU über Zahlungen an staatliche Stellen zu betrachten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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