Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1916 der Kommission vom 27. Oktober 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/99/EU zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds in Frage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, mit Bezug auf den Zeitraum 2014-2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6820)
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss 2014/99/EU wird wie folgt geändert: 1. Anhang IV wird durch den Wortlaut des Anhangs des vorliegenden Beschlusses ersetzt. 2. Artikel 5 und Anhang V werden gestrichen.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2017.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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