Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1941 der Kommission vom 3. November 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/190/EU zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel nach Mitgliedstaat für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, der jährlichen Aufteilung der Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach Mitgliedstaat, zusammen mit dem Verzeichnis der förderungsberechtigten Regionen sowie der von den Kohäsionsfonds- und den Strukturfondszuweisungen der Mitgliedstaaten auf die Fazilität „Connecting Europe“ und die Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen zu übertragenden Beträge im Zeitraum 2014-2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6909)
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss 2014/190/EU wird wie folgt geändert: 1. Die Anhänge I, II und III erhalten die Fassung von Anhang I des vorliegenden Beschlusses; 2. die Anhänge V bis X erhalten die Fassung von Anhang II des vorliegenden Beschlusses; 3. die Anhänge XIV, XV und XVI erhalten die Fassung von Anhang III des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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