Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission vom 14. Oktober 2016 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6517) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Dieser Beschluss gilt für alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten im Umlauf befindlichen gültigen Führerscheine.
Article 2
Die Kommission stimmt den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Tabellen der Äquivalenzen zwischen den Klassen von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellt wurden, und den harmonisierten Führerscheinklassen gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie zu.
Article 3
Die Kommission stimmt Folgendem zu: a) Vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellte Führerscheine berechtigen den Inhaber, Fahrzeuge der entsprechenden, im Anhang dieses Beschlusses beschriebenen Klassen ohne Umtausch des Führerscheins zu führen; b) es gelten bestimmte Beschränkungen, die für die jeweilige Fahrerlaubnis im Anhang festgelegt sind; c) beim Umtausch eines Führerscheins gegen einen Führerschein gemäß dem Muster der Europäischen Union (wie in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG beschrieben) ist die entsprechende, im Anhang dieses Beschlusses beschriebene Fahrerlaubnis zu erteilen.
Article 4
Der Beschluss 2014/209/EU wird aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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