Beschluss (EU) 2016/1946 des Rates vom 15. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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