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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1982 des Rates vom 8. November 2016 zur Änderung der Entscheidung 2007/441/EG zur Ermächtigung der Italienischen Republik, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

CELEX
32016D1982
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-11-08
In force since
2017-01-01
End of validity
2028-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 6

Jeder Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Regelungen ist der Kommission bis zum 1. April 2019 vorzulegen. Mit jedem Antrag auf Verlängerung dieser Regelungen ist eine Bewertung vorzulegen, die eine Überprüfung des Prozentsatzes der Begrenzung des Vorsteuerabzugsrechts für Ausgaben für Kraftfahrzeuge einschließt, die nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Article 7

Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2019.“

Article 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2017.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

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