Beschluss (EU) 2016/2099 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nach dem Antrag Estlands — EGF/2016/003 EE/petroleum and chemicals)
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1131358 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 23. November 2016.
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