Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2113 der Kommission vom 30. November 2016 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im letzten Durchführungsjahr des ELER-Programmplanungszeitraums 2007-2013 (16. Oktober 2014-31. Dezember 2015) finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7690)
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Article 1
Mit Ausnahme der in Artikel 2 genannten Zahlstellen werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im letzten Durchführungsjahr des ELER-Programmplanungszeitraums 2007-2013 (16. Oktober 2014-31. Dezember 2015) finanzierten Ausgaben mit diesem Beschluss abgeschlossen. Die Zahlstellen der Mitgliedstaaten, für die die Rechnungen des letzten Durchführungsjahrs des ELER-Programmplanungszeitraums 2007-2013 abgeschlossen sind, sind Anhang I aufgeführt.
Article 2
Die Rechnungen der in Anhang II genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die im Rahmen der einzelnen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum im letzten Durchführungsjahr des ELER-Programmplanungszeitraums 2007-2013 gemäß Artikel 1 vom ELER finanzierten Ausgaben werden von diesem Beschluss nicht abgedeckt und sind Gegenstand eines späteren Rechnungsabschlussbeschlusses.
Article 3
Die Restbeträge für die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum 2007-2013, für die alle relevanten Jahresrechnungen der betreffenden Zahlstellen abgeschlossen wurden, sind in Anhang III aufgeführt.
Article 4
Die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum, für die für ein oder mehrere Haushaltsjahre nicht alle relevanten Jahresrechnungen der betreffenden Zahlstellen abgeschlossen wurden, sind in Anhang IV aufgeführt.
Article 5
Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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