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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2016/2240 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

CELEX
32016D2240
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-12-12
In force since
2016-12-12
End of validity
2027-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Die Mission

Die Union richtet eine Mission zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (im Folgenden ‚EUCAP Somalia‘) ein.“

Article 2 Auftrag der Mission

Ziel der EUCAP Somalia ist es, Somalia beim Ausbau seiner maritimen Sicherheitskapazitäten zu unterstützen, um das Land in die Lage zu versetzen, das Seerecht wirksamer durchzusetzen.“

Article 3 Ziele und Aufgaben

1 Zur Verwirklichung des Auftrags der Mission gemäß Artikel 2 hat EUCAP Somalia die Aufgabe, a) die Kapazität Somalias zur maritimen zivilen Strafverfolgung zur Ausübung einer wirksamen maritimen Verwaltung seiner Küsten, Binnengewässer, Küstenmeere und ausschließlichen Wirtschaftszonen zu verbessern; b) insbesondere die Kapazität Somalias zur Durchführung von Inspektionen und Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Fischerei, zur Gewährleistung von Such- und Rettungsaktionen auf See, zur Bekämpfung von Schmuggel und von Seeräuberei sowie zur polizeilichen Überwachung des Küstengebiets an Land und auf See zu verstärken; c) diese Ziele durch Unterstützung der somalischen Behörden bei der Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsvorschriften sowie bei der Einrichtung von Justizbehörden und durch Bereitstellung der erforderlichen Anleitung, Beratung, Ausbildung und Ausrüstung für die somalischen maritimen zivilen Strafverfolgungsbehörden zu verfolgen.

2 Um diese Ziele zu erreichen, handelt die EUCAP Somalia nach den Einsatzlinien und Aufgaben, die in den vom Rat gebilligten Dokumenten für die operative Planung ausgeführt werden.

3 Die EUCAP Somalia hat keine Exekutivbefugnisse.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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