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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2268 der Kommission vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Entscheidungen 2007/305/EG, 2007/306/EG und 2007/307/EG hinsichtlich des Toleranzzeitraums für Spuren von Ms1×Rf1 (ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ1-4)-Hybrid-Raps, Ms1×Rf2 (ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ2-5)-Hybrid-Raps und Topas 19/2 (ACS-BNØØ7-1)-Raps sowie von daraus gewonnenen Erzeugnissen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8390)

CELEX
32016D2268
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-12-14
In force since
2016-12-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Adressat führt ein unternehmenseigenes Programm durch, um die wirksame Marktrücknahme von ACS-BNØØ4-7-, ACS-BNØØ1-4- und der Hybrid-Kombination ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ1-4-Raps aus Zucht und Saatguterzeugung zu gewährleisten, und er erhebt Daten zum Vorhandensein dieser genetisch veränderten Organismen in den Rapssendungen aus Kanada in die Union. Der Adressat erstattet der Kommission bis zum 1. Januar 2019 Bericht über die Durchführung dieses Programms und über das Vorhandensein dieser genetisch veränderten Organismen in den Rapssendungen aus Kanada in die Union.“

Article 2

1 Das Vorhandensein von Material, das ACS-BNØØ4-7-, ACS-BNØØ1-4- oder die Hybrid-Kombination ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ1-4-Raps enthält, daraus besteht oder daraus gewonnen wird, in Lebensmitteln oder Futtermitteln, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gemeldet wurden, wird bis zum 31. Dezember 2019 toleriert, sofern a) es zufällig oder technisch unvermeidbar ist und b) der Gehalt nicht mehr als 0,1 % Massenanteil beträgt.

2 Der Adressat gewährleistet die Verfügbarkeit von zertifiziertem Referenzmaterial für ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ1-4-Raps über die American Oil Chemists Society unter https://www.aocs.org/attain-lab-services/certified-reference-materials-(crms).“

Article 1

Der Adressat führt ein unternehmenseigenes Programm durch, um die wirksame Marktrücknahme von ACS-BNØØ4-7-, ACS-BNØØ2-5- und der Hybrid-Kombination ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ2-5-Raps aus Zucht und Saatguterzeugung zu gewährleisten, und er erhebt Daten zum Vorhandensein dieser genetisch veränderten Organismen in den Rapssendungen aus Kanada in die Union. Der Adressat erstattet der Kommission bis zum 1. Januar 2019 Bericht über die Durchführung dieses Programms und über das Vorhandensein dieser genetisch veränderten Organismen in den Rapssendungen aus Kanada in die Union.“

Article 2

1 Das Vorhandensein von Material, das ACS-BNØØ4-7-, ACS-BNØØ2-5- oder die Hybrid-Kombination ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ2-5-Raps enthält, daraus besteht oder daraus gewonnen wird, in Lebensmitteln oder Futtermitteln, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gemeldet wurden, wird bis zum 31. Dezember 2019 toleriert, sofern a) es zufällig oder technisch unvermeidbar ist und b) der Gehalt nicht mehr als 0,1 % Massenanteil beträgt.

2 Der Adressat gewährleistet die Verfügbarkeit von zertifiziertem Referenzmaterial für ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ2-5-Raps über die American Oil Chemists Society unter https://www.aocs.org/attain-lab-services/certified-reference-materials-(crms).“

Article 1

1 Der Adressat führt ein unternehmenseigenes Programm durch, um die wirksame Marktrücknahme von ACS-BNØØ7-1-Raps aus Zucht und Saatguterzeugung zu gewährleisten, und er erhebt Daten zum Vorhandensein dieses genetisch veränderten Organismus in den Rapssendungen aus Kanada in die Union. Der Adressat erstattet der Kommission bis zum 1. Januar 2019 Bericht über die Durchführung dieses Programms und über das Vorhandensein dieser genetisch veränderten Organismen in den Rapssendungen aus Kanada in die Union.

2 Das Vorhandensein von Material, das ACS-BNØØ7-1-Raps enthält, daraus besteht oder daraus gewonnen wird, in Lebensmitteln oder Futtermitteln, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gemeldet wurden, wird bis zum 31. Dezember 2019 toleriert, sofern a) es zufällig oder technisch unvermeidbar ist und b) der Gehalt nicht mehr als 0,1 % Massenanteil beträgt.

3 Der Adressat gewährleistet die Verfügbarkeit von zertifiziertem Referenzmaterial für ACS-BNØØ7-1-Raps über die American Oil Chemists Society unter https://www.aocs.org/attain-lab-services/certified-reference-materials-(crms).“

Article 4

Die Einträge im Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 werden für ACS-BNØØ4-7-, ACS-BNØØ1-4- und die Hybrid-Kombination ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ1-4-Raps, für ACS-BNØØ4-7-, ACS-BNØØ2-5- und die Hybrid-Kombination ACS-BNØØ4-7×ACS-BNØØ2-5 -Raps sowie für ACS-BNØØ7-1-Raps unter Berücksichtigung des vorliegenden Beschlusses geändert.

Article 5

Dieser Beschluss ist an die Bayer CropScience AG, Alfred-Nobel-Str. 50, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland, gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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