Beschluss (EU) 2016/2395 der Kommission vom 5. August 2016 über die vom Königreich Spanien angemeldete staatliche Beihilfe SA. 32619 (2012/C) (ex 2011/N) zum Ausgleich bestimmter Kosten für die Freigabe der digitalen Dividende (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4886) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Die vom Königreich Spanien angemeldete staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der simultanen Ausstrahlung der Programme privater Rundfunkveranstalter im Zusammenhang mit der Freigabe der digitalen Dividende entspricht nicht den Anforderungen von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags und ist daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Aus diesem Grund darf diese Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Article 2
Das Königreich Spanien unterrichtet die Kommission innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab der Zustellung dieses Beschlusses von den zur Umsetzung dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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