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Empfehlung (EU) 2016/210 des Rates vom 12. Februar 2016 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (achter EEF) für das Haushaltsjahr 2014

CELEX
32016H0210
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2016-02-12
Status
In force

Text

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Empfehlung (EU) 2016/210 des Rates vom 12. Februar 2016 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (achter EEF) für das Haushaltsjahr 2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf das am 15. Dezember 1989 in Lomé unterzeichnete Vierte AKP-EWG-Abkommen , geändert durch das am 4. November 1995 in Mauritius unterzeichnete Abkommen , gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (im Folgenden „ Internes Abkommen “ ), mit dem unter anderem der achte Europäische Entwicklungsfonds (im Folgenden „ achter EEF “ ) eingesetzt wurde, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 3, gestützt auf die Finanzregelung vom 16.

Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens , insbesondere auf die Artikel 66 bis 74, nach Prüfung der zum 31. Dezember 2014 festgestellten Haushaltsrechnung und der Übersicht über die Rechnungsvorgänge des achten EEF sowie des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2014 mit den Antworten der Kommission, die in dem Jahresbericht enthalten sind , in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 33 Absatz 3 des Internen Abkommens ist der Kommission die Entlastung für die Finanzverwaltung des achten EEF vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates zu erteilen.

(2) Die Kommission hat die Rechnungsvorgänge des achten EEF im Haushaltsjahr 2014 insgesamt zufriedenstellend ausgeführt — EMPFIEHLT dem Europäischen Parlament, der Kommission die Entlastung für die Ausführung der Rechnungsvorgänge des achten EEF für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen. Geschehen zu Brüssel am 12. Februar 2016 . Im Namen des Rates Der Präsident J.R.V.A. Dijsselbloem

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