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Seqlense EUR-Lex

Änderung der Verfahrensordnung des Gerichts

CELEX
32016Q0812(03)
Document type
PROC_RULES
Sector
Legislation
Date of document
2016-07-13
In force since
2016-08-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(10 Die Auskünfte oder Unterlagen im Sinne von Absatz 5, die von der Hauptpartei, die sie vorgelegt hat, nicht nach Absatz 7 zurückgezogen worden sind, werden der betroffenen Partei sogleich nach Ablauf der in Artikel 56 Absatz 1 der Satzung genannten Frist zurückgegeben, es sei denn, innerhalb dieser Frist wurde ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Wurde ein Rechtsmittel eingelegt, so werden diese Auskünfte oder Unterlagen dem Gerichtshof nach Maßgabe des in Absatz 11 genannten Beschlusses zur Verfügung gestellt.“

Article 2

Die vorliegende Änderung der Verfahrensordnung, die in den in Artikel 44 der Verfahrensordnung genannten Sprachen verbindlich ist, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Relations

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