Durchführungsverordnung (EU) 2016/132 der Kommission vom 1. Februar 2016 zur Festsetzung des Endtermins für die Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2334
Text
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Article 1
Der Endtermin für die Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch gemäß der Verordnung (EU) 2015/2334 wird auf den 3. Februar 2016 festgesetzt.
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2334 wird mit Wirkung vom 3. Februar 2016 aufgehoben. Sie findet jedoch weiterhin Anwendung auf Verträge, die im Rahmen jener Verordnung geschlossen wurden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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