Durchführungsverordnung (EU) 2016/415 der Kommission vom 21. März 2016 zum Widerruf der Annahme des Verpflichtungsangebots zweier ausführender Hersteller und zur Aufhebung des Beschlusses 2008/577/EG zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland
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Article 1
Die Annahme der Verpflichtung vonseiten der Unternehmen JSC Acron, Veliky Novgorod, Russland, und JSC Dorogobuzh, Dorogobuzh, Russland, beide Mitglieder der Acron Holding Company, für die Einfuhren des von diesen Unternehmen hergestellten und an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Union verkauften Ammoniumnitrats (TARIC-Zusatzcode A532) wird widerrufen.
Article 2
Der Beschluss 2008/577/EG wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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