Delegierte Verordnung (EU) 2016/698 der Kommission vom 8. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446
Text
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Article 1 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341
Anhang 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 wird wie folgt berichtigt: (1) Die Vordrucke „Antrag auf Bewilligung der vereinfachten Anmeldung und der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders“, „Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen, Zusatzblatt — EINFUHR“ und „Erläuterungen zu den einzelnen Feldern des Antragsvordrucks“ erhalten die Fassung der Vordrucke des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. (2) Die Vordrucke in Anhang II der vorliegenden Verordnung werden angefügt.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2016.
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