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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2016/777 des Rates vom 29. April 2016 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln

CELEX
32016R0777
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2016-04-29
In force since
2016-05-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die im Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Thunfischwadenfänger: Spanien:3 SchiffeFrankreich:1 Schiff

2 Die Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 gilt unbeschadet des Abkommens.

3 Werden durch die Anträge der in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten auf Erteilung einer Fanggenehmigung die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht ausgeschöpft, so berücksichtigt die Kommission Anträge anderer Mitgliedstaaten auf Genehmigung von Fischereitätigkeiten gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008.

4 Die Frist, innerhalb der die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 bestätigen müssen, dass sie die im Rahmen des Fischereiabkommens eingeräumten Fangmöglichkeiten nicht vollständig in Anspruch nehmen, wird auf 10 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt, an dem die Kommission eine solche Bestätigung anfordert, festgesetzt.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls.

Relations

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