Verordnung (EU) 2016/1179 der Kommission vom 19. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Anhang VI wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert. 2. In Anhang VI wird die Tabelle 3.2 gestrichen.
Article 2
1 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2 Diese Verordnung gilt ab dem 1. März 2018. Artikel 1 Absatz 2 gilt mit Wirkung vom 1. Juni 2017.
3 Abweichend von Absatz 2 dürfen Stoffe und Gemische bereits vor dem 1. März 2018 in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
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