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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1768 der Kommission vom 4. Oktober 2016 zur Zulassung von Guanidinoessigsäure als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Absetzferkel und Mastschweine sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 904/2009 (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32016R1768
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-10-04
In force since
2016-10-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2

Die Verordnung (EG) Nr. 904/2009 wird aufgehoben.

Article 3

1 Der im Anhang beschriebene Stoff und die diesen Stoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 25. April 2017 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 25. Oktober 2016 galten, hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Einzel- und Mischfuttermittel, die den in Absatz 1 beschriebenen Stoff enthalten, dürfen gemäß den Bestimmungen, die vor dem 25. Oktober 2017 galten, bis zum 25. Oktober 2016 in Verkehr gebracht und bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet werden.

Article 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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